Ein Motorradlenker schlängelte sich zwischen zwei Kolonnen vor einer Kreuzung vor und überfuhr oder überragte dabei die Sperrlinie. Als sich vor ihm eine Autotür öffnete, konnte er die Kollision nicht mehr verhindern. Der Pkw-Lenker forderte Schadenersatz vom Haftpflichtversicherer des Motorradlenkers. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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