Nachdem ein Pkw-Halter die Erstprämie nicht bezahlt hatte, wurde die Zulassung des Fahrzeugs widerrufen. Erst danach schloss er eine neue Versicherung ab und erhielt eine vorläufige Deckungszusage. Die Kennzeichen waren noch montiert, als der Lenker einen schweren Unfall verursachte. Der OGH musste klären, welcher Versicherer für den Schaden haftet.
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