Ein Rechtsschutzversicherer lehnte die Deckung einer Klage gegen den Hersteller eines Diesel-Pkw, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war, ab. Es handle sich um einen Sachschaden, der nicht beim Versicherungsnehmer eingetreten sei, weil er einen Gebrauchtwagen gekauft hat. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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