Eigentlich fehlten noch Beitragsmonate, bis der Versicherungsnehmer eine Invaliditätspension ohne Abstriche einfordern hätte können. Aber er behauptete, man müsse seine Präsenzdienstzeit miteinbeziehen – eine Behauptung, mit der er bis zum Obersten Gerichtshof ging. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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