A. wollte ein Pferd zum Kutschpferd ausbilden, erlitt dabei aber einen Unfall. Die SVS entgegnete: Für die Haltung eines Pferdes als Nutztier stehe nur dann Versicherungsschutz nach dem BSVG zu, wenn sie zur Zucht, Mast oder Gewinnung tierischer Erzeugnisse diene. Das sei hier aber nicht der Fall. Die Gerichte mussten entscheiden. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...