Der Oberste Gerichtshof wurde mit der Frage befasst, ob ein Tinnitus – das Auftreten von Ohrgeräuschen ohne Existenz einer Schallquelle – zu einer Leistungspflicht eines privaten Unfallversicherers führt, wenn er seine Ursache in einer psychischen Belastung durch einen Unfall hat. (Bild: geralt/Pixabay)
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