Der Rechtsschutzversicherer hatte nur einen Teil der Anwaltsforderung gezahlt. Dabei erklärte er, er werde Abwehrdeckung gewähren, falls der Anwalt den Rest einklagen sollte. Allerdings bezahlte der Versicherungsnehmer dann den Rest, ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Zwischen den beiden folgte ein Rechtsstreit. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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