Elementarschaden-Absicherung: Finanzminister nimmt Stellung

10.2.2026 – Eine parlamentarische Anfrage aus den Reihen der FPÖ an Markus Marterbauer hat die Absicherung gegen Extremwetterschäden zum Gegenstand. Der Minister verweist darin unter anderem auf das Vorhaben, eine Reform des Katastrophenfonds zu prüfen. Eine europaweite Harmonisierung der Elementarschadenversicherung zu initiieren, plane das Ministerium nicht, es werde sich aber „gegebenenfalls konstruktiv in entsprechende Gespräche“ auf EU-Ebene einbringen.

Österreich weise „bei der Bewältigung und Absicherung von Extremwetterschäden erhebliche strukturelle Mängel“ auf, heißt es in einer parlamentarischen Anfrage, die der FPÖ-Abgeordnete Alois Kainz Anfang Dezember 2025 eingebracht hat.

Sie enthält einen Katalog von zwölf Fragen an Finanzminister Markus Marterbauer, die sich insbesondere um den Versicherungsgrad, Versicherungsmodelle und den Katastrophenfonds drehen.

In seiner Antwort vom 4. Februar verweist Marterbauer allerdings bei verschiedenen Punkten auf die Nichtzuständigkeit des Finanzministers, speziell auf die Zuständigkeit der Länder, sodass nicht alle Fragen inhaltlich beantwortet werden.

Prüfung einer Reform des Katastrophenfonds

Finanzminister Markus Marterbauer (Bild: BMF/Prinz)
Finanzminister
Markus Marterbauer
(Bild: BMF/Prinz)

Das betrifft etwa die Frage nach Versicherungsgraden und nach „Gesprächen mit dem Versicherungsverband Österreich (VVO) zur Einführung eines Basismodells mit Solidaritätskomponente und Selbstbehalten“.

Das Finanzministerium verweist hier vor allem auf das Regierungsprogramm. Dieses sehe „hinsichtlich der zunehmenden Anzahl an Extremwetterereignissen die Prüfung einer Reform des Katastrophenfonds“ vor.

Dabei sollen das Zusammenwirken und die Hilfeleistungen im Katastrophenfall „evaluiert und gegebenenfalls modernisiert werden, um gegenwärtigen Herausforderungen gewachsen zu sein“.

Bei Vergleichen mit Versicherungsmodellen anderer EU-Staaten „müssen insbesondere auch die Unterschiede aufgrund der föderalistischen Strukturen in Österreich, ebenso wie in Deutschland, berücksichtigt werden“.

Katastrophenfonds hatte 2024 rund 670 Millionen Euro Ausgaben

Die Beantwortung enthält auch eine Aufstellung der Ausgaben des Katastrophenfonds für die Jahre 2019 bis 2024, gegliedert nach den Posten „Schäden“, „Feuerwehren“ und „Vorbeugung“.

2024 belief sich das Gesamtvolumen auf 669,5 Millionen Euro. Größter Posten war – wie auch in den Vorjahren – der Bereich Vorbeugung. Dieser umfasst Vorbeugungsmaßnahmen, Warn- und Alarmsysteme sowie Ausgaben für die Hagelversicherung.

Mit 73,8 Millionen Euro erreichten die Ausgaben für die Hagelversicherung 2024 den höchsten Wert im Berichtszeitraum.

Ausgaben des Katastrophenfonds in Mio. Euro

Aufgabengebiet

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Schäden

50,6

49,3

57,8

60,5

62,3

254,3

Feuerwehren

42,5

38,1

43,3

72,3

73,8

76,3

Vorbeugung
– davon Hagelversicherung

308,2 44,4

295,0 49,4

291,0 50,8

292,3 60,1

304,8 68,0

338,9 73,8

Summe

401,3

382,4

392,1

425,3

440,9

669,5

Wie oft gibt es Ablehnungen?

In einer weiteren Frage geht es darum, wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds in den letzten fünf Jahren abgelehnt oder gekürzt wurden. Das Ministerium weist hier auf die Zuständigkeit der Länder hin und darauf, dass es selbst somit keine Anträge Geschädigter ablehne.

Aber: „Hinsichtlich der Anträge der Länder auf Zuschüsse in Höhe von 60 % ihrer Beihilfen an Geschädigte hat eine Erhebung ergeben, dass in den letzten fünf Jahren vom BMF keine Anträge der Länder bei Schäden im Vermögen Privater abgelehnt wurden.“

Grund dafür sei „neben der […] Tatsache, dass die Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen von den Ländern geregelt werden, die Praxis, dass allfällige Zweifelsfälle im direkten Austausch zwischen dem BMF und den Ländern im Vorfeld geklärt werden“.

Bei Anträgen der Länder und Gemeinden auf Zweckzuschuss aufgrund von Schäden in ihrem Vermögen sei „in einigen wenigen Fällen“ kein Zweckzuschuss gewährt worden, da in diesen Fällen von Gebietskörperschaften und Interessenten Beiträge nach dem Wasserbautenförderungsgesetz als Schaden geltend gemacht worden seien bzw. dem Antrag nicht zuschussfähige Schäden zugrunde gelegen seien.

Europaweite Harmonisierung der Elementarschadenversicherung?

Die Anfrage sollte auch in Erfahrung bringen, ob es Überlegungen gibt, „eine europaweite Harmonisierung der Elementarschadenversicherung zu initiieren oder zu unterstützen“. Das Ministerium antwortete, dass es bislang keine Pläne habe, eine solche Harmonisierung zu initiieren.

„Das BMF wird sich gegebenenfalls konstruktiv in entsprechende Gespräche auf Unionsebene einbringen und die darin erarbeiteten Vorschläge unterstützen, sofern sie im Interesse der Republik Österreich sind.“

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