Eine 30-Stundenkilometer-Begrenzung hätte aufgrund der Verordnung in der Nacht weggeräumt werden müssen. Das unterblieb aber. Als es zu einem Unfall kam, berief sich ein Lenker, der mehr als doppelt so schnell gefahren war, darauf, dass die Beschränkung nicht gültig war. Zu Recht?
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