Eine Hausverwaltung hat ihre Haftung für Schäden aufgrund ihrer Schlechtverwaltung anerkannt, verweigert jetzt aber die Zahlung eines Schadens. Dem OGH stellte sich die Frage, ob diese Zahlungsverweigerung einen neuen Verstoß und damit neuen Versicherungsfall darstellt. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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