Ein Pkw, der gemeinsam mit einem zweiten mit Wechselkennzeichen angemeldet war, wurde verkauft. Der Käufer montierte andere Kennzeichen und verursachte am nächsten Tag einen tödlichen Unfall. Ob der Haftpflichtversicherer an den Vater des Getöteten Leistungen zu erbringen hat, musste der OGH entscheiden.
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