Rechtsschutz bei Fahren ohne Führerschein auf Privatgrund?

31.8.2026 – Die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler empfahl die Deckung nicht. Zwar habe sich der Unfall auf nichtöffentlichem Grund ereignet, der Versicherer könne sich aber nicht nur dann auf die Obliegenheitsverletzung berufen, wenn ein Verstoß gegen das Führerscheingesetz durch rechtskräftiges Straferkenntnis einer Behörde festgestellt wurde.

Bild: Tingey Injury Law Firm
Bild: Tingey Injury Law Firm

Im Juli 2024 ereignete sich auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens ein Verkehrsunfall. Dabei kollidierte ein im Eigentum des Unternehmens befindlicher Reisebus mit einer Hausmauer, ein Mitarbeiter wurde anschließend bewusstlos im Bus vorgefunden.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft leitete in der Folge gegen den Mitarbeiter ein Verwaltungsstrafverfahren ein, da er ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Lenkberechtigung auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt habe; im März 2025 verhängte sie eine Geldstrafe von 150 Euro.

Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Landesverwaltungsgericht Folge. Der Mitarbeiter habe die ihm vorgeworfene Übertretung nicht begangen, da es sich nicht um eine den Bestimmungen der StVO unterliegende Fläche gehandelt habe; ob er das Fahrzeug gelenkt hat, könne dahingestellt bleiben.

Bedingungslage

Das Unternehmen verfügt über eine Rechtsschutzversicherung „für den Verkehr“. Im Baustein Fahrzeug-Rechtsschutz sind die Leistungen Straf-Rechtsschutz und Führerschein-Rechtsschutz eingeschlossen.

Versicherungsschutz besteht im Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz für die in der Polizze bezeichneten Fahrzeuge des Versicherungsnehmers. Er erstreckt sich auch auf berechtigte Lenker und berechtigte Insassen dieser Fahrzeuge.

Zu den Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, zählt demnach, dass der Lenker die behördliche Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken.

Versicherer verweigert Rechtsschutzdeckung

Vom Versicherer fordert das Unternehmen Deckung der Kosten für die Rechtsvertretung ihres Mitarbeiters, was vom Versicherer noch vor dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt wurde.

Nach Verhängung der Geldstrafe lehnte er die Deckung erneut ab; diesmal mit dem Argument, der Mitarbeiter habe keine behördliche Berechtigung besessen, das Fahrzeug zu lenken und habe damit gegen seine Obliegenheit verstoßen.

Auch nach der Aufhebung des Straferkenntnisses blieb der Versicherer bei der Deckungsablehnung. Das Unternehmen wandte sich daraufhin mit einem Schlichtungsantrag an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (RSS).

Zweck der Führerscheinklausel

In ihrer Empfehlung geht die RSS auf die sogenannte Führerscheinklausel ein. In der Rechtsprechung gebe es im Bereich der Kfz-Haftpflcht- und Kfz-Kaskoversicherung sowie der Unfallversicherung mehrere Entscheidungen zu dieser Klausel.

Zweck der Klausel sei nach allen diesen Entscheidungen, den Versicherer nicht dem höheren Risiko durch unerfahrene und ungeschulte Lenker auszusetzen. Es gehe darum, dass der Lenker eine Fahrberechtigung und damit eine gewisse Fahrsicherheit hat.

Das fahrerische Können solle also bereits vor Antritt der Fahrt in der vom Gesetz formalisierten Weise durch Erhebungen der Behörde und die Fahrprüfung belegt sein.

Klausel gilt auch auf nichtöffentlichem Grund

Für den Bereich der Kfz-Haftpflicht- und der Kfz-Kaskoversicherung habe der Oberste Gerichtshof bereits erklärt, dass die Führerscheinklausel auch auf Fahrten auf nicht öffentlichem Grund Geltung hat, betont die Schlichtungskommission.

Es seien keine Gründe ersichtlich, weshalb dies in der Rechtsschutzversicherung anders interpretiert werden sollte, auch wenn die Bedingungen keinen Verweis darauf enthalten, dass die Führerscheinklausel auch auf Fahrten auf nichtöffentlichem Grund gilt.

Das Fehlen einer solchen Formulierung in den ARB bewirke aus Sicht der Schlichtungskommission nicht, dass sich der Versicherer nur dann auf die Obliegenheitsverletzung berufen kann, wenn ein Verstoß gegen das Führerscheingesetz durch rechtskräftiges Straferkenntnis einer Behörde festgestellt wurde.

Der Antrag der Versicherungsnehmerin zur Deckung der Rechtsanwaltskosten wurde von der RSS daher abgewiesen.

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Mitarbeiter · Rechtsschutz · Versicherungsmakler
 
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