Ein Versicherungsnehmer verlangte irrtümlich von seinem aktuellen Rechtsschutzversicherer Deckung für einen Fall, dieser lehnte wegen Vorvertraglichkeit ab. Der frühere Versicherer wieder argumentierte, die Mitteilung des Schadenfalls sei nicht unverzüglich erfolgt. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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