Bahnbrechend – aber Achtung!

18.8.2025 – Ja, ein bahnbrechendes OGH-Erkenntnis ist endlich erreicht. Aber Achtung – nicht für Honorare von Maklern. Der OGH führt ausdrücklich die entsprechende Befugnis und Gewerbeberechtigung an, die zur Vertretung von Geschädigten im sogenannten „Fremdschaden“ berechtigt sind (spätestens seit dem legendären „Brindlinger“-OGH-Urteil ist uns der Unterschied zwischen VM und VB bekannt).

Die Geltendmachung einer Honorar-Note seitens eines Versicherscherungsberaters oder Versicherungstreuhänders im Schadenersatz bedarf eines besonderen Know-how zu Form und Vorgang. Richtige Einschulung ist angesagt!

Kurt Dolezal

kr.dolezal@oevt.co.at

zum Artikel: „OGH fällte wegweisendes Urteil für Maklervergütung”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe
18.8.2025 – Walter Michael Fink zum Artikel „OGH fällte wegweisendes Urteil für Maklervergütung” mehr ...