17.2.2009 – Hier wurden unsere wirklichen Probleme auf den Punkt gebracht. Ich hoffe dass die zuständigen Stellen entsprechen raschest diesem Wunsch und ersuche, uns Makler auf dem Laufenden zu halten. Wer veröffentlicht in Zukunft wo, welche Produkte in die WKO Rahmen-Haftpflichtversicherung fallen oder nicht? Das ist doch im Interesse aller Beteiligten (wir Makler & Haftpflichtversicherer & Standesvertretung)
Warum schafft man nicht eine Art Gütesiegel (Makler geprüft / Haftpflicht gedeckt) und hebt damit die Bedeutung unseres Berufsstandes hervor. Ein Kriterium könnte zum Beispiel sein: Produkt erfüllt folgende Mindeststandards …
Es liegt doch im gemeinsamen Interesse der Makler und Anbieter, die Produktion durch Seriosität anzukurbeln. Der Kunde muss in Zukunft den Makler am Markt erkennen können und sich sicher sein, nur geprüfte Produkte durch ihn zu bekommen. Diese Qualität widerspricht jedoch der skrupellosen Provisionsmaximierung und nutzt daher dem Kunden sehr.
Qualität ist ein Eckpfeiler unserer Tätigkeit und ist langfristig die einzige Chance unsere Kunden erfolgreich beraten zu können. Damit unterscheiden wir uns problemlos von allen anderen Mitbewerbern.
Richard Reinbacher
zum Leserbrief: „Was fällt in die Gewerbeberechtigung?”.
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