16.2.2009 – Welcher Kammerfunktionär welchen Kammerfunktionär wie sehr schätzt bzw. nicht schätzt ist mir herzlich wurscht! Ich wünsche mir eine klare Stellungnahme seitens der Kammer bzw. seitens des zuständigen Ministeriums, ob der Verkauf von Garantieprodukten bzw. von gebrauchten Lebensversicherungen von der Gewerbeberechtigung eines Versicherungsmaklers umfasst ist oder nicht.
Wenn ja, dann muss meines Erachtens die Haftpflicht in einen Schadensfall eintreten. Wenn nein, dann müssen sich Generali und auch Uniqa die Frage stellen lassen, wieso sie Versicherungsmaklern mit einer Beharrlichkeit den Verkauf dieser Produkte ans Herz gelegt haben. Obwohl ich bereits mehrfach nachgefragt habe, hat es z.B. die Uniqa/FianceLife nicht einmal der Mühe wert gefunden, mir auf die Frage zu antworten, ob ich als Makler nun überhaupt das mir zum Verkauf ans Herz gelegte Produkt „Best Zins Raiffeisen Garant“ verkaufen dürfe.
Ich erwarte daher von unserer Standesvertretung eine schnellstmögliche Klärung mit dem zuständigen Ministerium bzw. der FMA, welche der Produkte (Garantieprodukte bzw. Gebrauchtlebensversicherungen) nun in die Gewerbeberechtigung des Maklers fallen oder nicht.
Gerald Layr – Maklerteam
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