Es gibt auch keine Gesundheits- oder Rechtsvermittler

19.12.2008 – Aussagekräftige Bezeichnungen – was draufsteht soll drinnen sein Oft reicht es, über den eigenen Tellerrand zu blicken; schon wird der Blick klarer und das Problem leicht erkenn- und lösbar.

Sagen wir Gesundheitsvermittler, bzw. sagt uns das etwas? Oder versteht man unter Arzt, Krankenschwester, Sanitäter oder Pfleger vielleicht doch mehr, was der/die Betreffende tut? Sagen wir Rechtsvermittler – oder unterscheiden wir nach Anwälten, Staatsanwälten, Richtern und Notaren?

Bevor man Vergleiche als hinkend bezeichnet, sollte man sie zunächst einmal anstellen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Keine Unklarheit”.

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