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Im Zweifel gegen den Kunden

23.1.2020 – Das Urteil ist erfreulich und zu begrüßen. Die Nähe zum Raub (und damit die Judikatur zum Thema Gewalt) hätte der Rechtsabteilung aber auffallen müssen.

Wahrscheinlich war dem auch so? Es ist traurig, dass im Zweifel wieder einmal gegen den Kunden entschieden wurde. Ganz nach dem Motto; „Verklage mich doch, wenn du dich traust“.

Derartige Prozesse sind für den Ruf unserer Branche nicht gerade vorteilhaft.

Thomas Hubinger

hubinger@hubinger.at

zum Artikel: „Mit K.o.-Tropfen Geld erbeutet – eine Beraubung?”.

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