23.10.2013 – Im Prinzip eine logische, einfache Sache, wenn man einmal die krause Idee mit dem Provisionsverbot ausklammert.
Je einfacher und klarer diese Information ist, umso besser, keine „Schnörkel und Verzierungen“, nur die Information: Das ist ein Finanzprodukt der Risikogruppe II, das Gewinn in unbekannter Höhe abwerfen, aber auch bis zu (zum Beispiel 60 Prozent) des ursprünglichen Wertes abfallen kann. Wer fix mit zumindest der Einzahlung rechnet, sollte sich eine andere Variante, zum Beispiel der Risikogruppe IV, wählen.
Somit würde man Spielregeln schaffen, die die Risikogruppen für alle Anbieter genau definieren. Hinterher sollte es dann keine Diskussionen mehr geben – soferne die Rahmenbedingungen eingehalten wurden.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „EU-„Beipackzettel“ für Finanzprodukte nimmt nächste Hürde”.
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