11.3.2014 – Wichtig ist in meinen Augen dabei zu berücksichtigen, dass der OGH besonders die Informationspflichten und deren Richtigkeit beim Kauf/bei der Veranlagung betrachtete. Einzelne Dinge aus dem Ganzen herauszunehmen und zu bemängeln, verfälscht die Entscheidung. In seiner Gesamtheit betrachtet, ist das Urteil für mich stimmig.
Uwe Wesemann
zum Leserbrief: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”.
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