26.2.2009 – Ohne das Produkt „Best Zins Raiffeisen Garant“ wirklich zu kennen meine ich das der Verkauf in den Bereich des Vermögensberaters fallen wird.
Wenn die Uniqa-Meinung zur Haftung bei Garantieprodukten hält ist es meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis Makler und Agenten auch keine Fondsgebundene mehr verkaufen können und dürfen. Denn gerade in dieser werden doch Investmentfonds in einem Versicherungsmantel verkauft. Und der Kunde erwartet sich berechtigterweise auch eine Beratung beim Shiften und Switchen zu den betreffenden Fonds.
Dies kann aber nicht in den Bereich von Maklern und Agenten fallen. Oder?
Horst Bühringer
zum Leserbrief: „Was fällt in die Gewerbeberechtigung?”.
Rudolf Mittendorfer - Logik zählt bei Gericht nicht. mehr ...
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