115 Millionen Euro Schaden durch Zahlungsbetrug

24.8.2026 – Im unbaren Zahlungsverkehr ist das Schadenvolumen gegenüber 2024 um 17,6 Prozent gestiegen, meldet die Nationalbank. Besonders auffällig sei, dass sich der Betrug zunehmend vom rein technischen Angriff zur gezielten Manipulation der Opfer verschiebe.

Online-Betrug (Illustration; Bild: Getty Images/Unsplash)
Bild: Getty Images/Unsplash

Betrug im unbaren Zahlungsverkehr hat 2025 Schäden in Höhe von 115,4 Millionen Euro verursacht. Dies teilt die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) in einem neuen Bericht mit. Sie spricht von einem Anstieg um 17,6 Prozent gegenüber 2024.

Allerdings sei „im Schnitt nur eine von 16.000 Transaktionen eine betrügerische Zahlung“, merkt die OeNB auch an. „Von 1.000 bezahlten Euro fließen im Durchschnitt lediglich 1,6 Cent an Betrüger.“

Insgesamt wurden 2025 laut OeNB 350.644 betrügerische Transaktionen bei Überweisungen, Kartenzahlungen, Bargeldbehebungen mit Karte, Lastschriften, E-Geld-Zahlungen, Finanztransfers und Scheckzahlungen registriert.

Die Schadenssumme über alle Zahlungsarten hinweg beträgt somit im Schnitt rund 329 Euro pro Betrugsfall.

Größter Teil der Schäden bei Überweisungen

Zwischen den einzelnen Zahlungsarten gebe es jedoch große Unterschiede. Neun von zehn Betrugsfällen entfallen auf Kartenzahlungen, hier sei der durchschnittliche Schaden mit rund 75 Euro vergleichsweise gering.

Betrügerische Überweisungen – von Betrügern selbst ausgelöst oder von Opfern infolge gezielter Täuschung selbst freigeben – verursachen laut OeNB den mit Abstand größten finanziellen Schaden.

Überweisungen machten zwar nur rund 9 Prozent der gemeldeten Betrugsfälle aus, seien mit rund 89 Millionen Euro aber für 78 Prozent der gesamten Schadenssumme verantwortlich.

„Der durchschnittliche Schaden bei einer betrügerischen Überweisung liegt bei rund 3.000 Euro, in Einzelfällen wurden sogar Schäden von mehr als einer Million Euro beobachtet“, teilt die Nationalbank mit.

Gezielte Manipulation der Opfer nimmt zu

Besonders auffällig sei die zunehmende Bedeutung sozialer Manipulation: 83 Prozent der Verluste bei Überweisungen seien 2025 darauf zurückzuführen gewesen, dass die Opfer gezielt getäuscht und zu einer Zahlung verleitet wurden.

Zu den häufigen Betrugsmaschen zählen dabei etwa Kauf- und Anlagebetrug, Liebesbetrug, Rechnungs- und Überweisungsbetrug, Paketdienst- und Zustellbetrug, CEO-Betrug, „Behörden“-Betrug sowie der Enkel- oder Neffentrick.

Der Betrug verlagere sich damit zunehmend von technischen Angriffen hin zur gezielten Manipulation von Menschen – auch mit Hilfe von KI, indem etwa E-Mails, Webseiten, Stimmen oder Videobotschaften täuschend echt erstellt werden.

„Immer dreister“

„Betrüger werden immer dreister und arbeiten mit immer ausgefalleneren Tricks, um an das hart verdiente Geld ihrer Opfer zu kommen“, sagt OeNB-Direktor Josef Meichenitsch.

„Jeder von uns kennt die Whatsapp-Nachricht mit windigen Investment-Angeboten, die Fake-Anrufe oder die SMS vom Enkerl, der Nichte oder dem Sohn, der das Handy verloren hat und ein bisschen Geld braucht“, so Meichenitsch.

Am besten helfe dagegen: Bewusstsein schaffen, kritisches Hinterfragen „und eine gute Portion Vorsicht“.

Wer trägt den Schaden?

Wer bei Zahlungsbetrug auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt, hänge wesentlich davon ab, ob eine Zahlung vom Opfer selbst autorisiert wurde oder nicht, erklärt die OeNB.

2025 trugen Zahlungsdienstnutzer laut OeNB 97 Prozent der Verluste, die durch betrügerische Überweisungen entstanden. Bei Bargeldabhebungen trugen Kunden 55 Prozent der Verluste, bei Kartenzahlungen 32 Prozent. Bei E-Geld-Transaktionen wurden die Verluste vollständig von den Zahlungsinstituten getragen.

„Grundsätzlich gilt: Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank das Konto des Kunden bzw. der Kundin unverzüglich berichtigen“, erklärt die OeNB. „Wurde eine Zahlung hingegen vom Opfer selbst autorisiert, etwa durch eine TAN- oder App-Freigabe im Onlinebanking, trägt grundsätzlich der Kunde bzw. die Kundin den Schaden.“

Die konkrete Haftung hänge allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Dabei können auch die Schutz- und Sorgfaltspflichten der Bank sowie eine mögliche grobe Fahrlässigkeit des Opfers eine Rolle spielen.

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