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Neue Regeln für Versicherungssolvenz und -insolvenz

24.4.2024 – Neben der Kleinanlegerstrategie hat das Parlament am Dienstag sein „Ok“ zu weiteren Gesetzesvorhaben gegeben: Sowohl die Solvency-II-Reform als auch neue Sanierungs- und Abwicklungsregeln für Versicherer passierten das Parlament. Beides muss nun auch noch der Rat absegnen, um in Kraft treten zu können.

Nicht nur die EU-Kleinanlegerstrategie („EU-Parlament formuliert Provisionsverbot um“), auch andere Gesetzesvorhaben mit Versicherungsbezug hat das Europäische Parlament (EP) am Dienstag in seiner Plenarsitzung behandelt.

Auf beide Materien hatten sich Vertreter des Rats – also der Mitgliedstaaten – einerseits und des Parlaments andererseits bereits im Dezember informell verständigt. Beides muss nun auch vom Rat beschlossen werden.

Solvency-II-Reform

Zum einen handelt es sich um die Überarbeitung des Solvency-II-Regelwerks, die die Zustimmung von 549 Abgeordneten bei 56 Gegenstimmen und neun Enthaltungen bekam.

Die Reform soll Gelder freimachen, die Versicherer bislang in Reserve halten müssen. So soll der Versicherungssektor künftig mehr Investments in die wirtschaftliche Erholung und den „European Green Deal“ lenken können.

Außerdem soll die Reform die Aufsicht vereinfachen und weiters eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bewirken.

Änderungen

„Wesentliche Änderungen betreffen Parameter mit Auswirkungen auf die Solvenzquote (Risikomarge, Extrapolation der risikofreien Zinskurve, Volatilitätsanpassung, Kapitalanforderung für langfristiges Eigenkapital)“, fasst die WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung Kernelemente zusammen.

„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde besser verankert, um übermäßige Belastungen für kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen zu verringern“, hatte die Bundessparte bereits im Vorfeld festgestellt.

Aber: „Die Gesamtauswirkung des Reviews bedeutet für die meisten Unternehmen eine Zunahme der operativen Belastungen und der Berichterstattung“, schickt sie hinterher.

GDV begrüßt finale Ausgestaltung

Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) lag dazu am Dienstag eine Stellungnahme vor.

„Im Ergebnis ist eine ausbalancierte Weiterentwicklung des bereits bestehenden Rechtsrahmens herausgekommen, mit dem die Versicherer gut arbeiten können“, kommentierte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen das Votum.

„Die neuen Regeln lassen Spielraum für die Auslegung der Kriterien. Hier sollte bei der Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, möglichst vielen auch kleinen Unternehmen den Zugang zu diesen Erleichterungen zu ermöglichen, zum Beispiel beim Berichtswesen”, so Asmussen.

Zu den neuen Nachhaltigkeitsanforderungen sagte er, Ziel von Solvency II sei der Schutz der Versicherungsnehmer. „Es ist deshalb richtig, dass sich die neuen Regeln auf die Risiken fokussieren, die sich aus der Transition und dem Klimawandel für Versicherer ergeben.“

IRRD: Schieflagen vorbeugen

Grünes Licht gab das Plenum zudem für die geplante Richtlinie „zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen“.

Die kurz IRRD („insurance recovery and resolution directive“) genannte Richtlinie soll helfen, ins Straucheln geratene Versicherer zu sanieren oder gegebenenfalls abzuwickeln, ohne dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Eine zentrale Rolle spielen bestimmte Präventionsmaßnahmen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Nachhaltigkeit · Provision · Rückversicherung
 
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