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Pension: Österreichische Reaktionen auf deutsches Reformpapier

25.6.2026 – Die deutsche Alterssicherungskommission hat 33 Maßnahmen für die Reform des Pensionssystems vorgeschlagen. Dazu gehören eine Anhebung des Regelantrittsalters bei steigender Lebenserwartung, die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente innerhalb der ersten Säule und die Ausweitung der BAV. In Österreich griffen Neos und Industriellenvereinigung die Vorstellung des Papiers auf uns sehen es als Anlass, auch hierzulande die Diskussion zu intensivieren. Klare Ablehnung kam postwendend von SPÖ und FPÖ.

Drei Stapel Münzen (Bild: Getty Images/Unsplash)
Deutschland: Die erste Säule der Altersvorsorge soll um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzt werden, das Regelpensionsantrittsalter mit der Lebenserwartung mitwachsen (Bild: Getty Images/Unsplash).

Regelmäßig taucht in der österreichischen Debatte die Frage nach der Nachhaltigkeit des Pensionssystems auf. Bestimmende Punkte der Diskussion sind üblicherweise die Sicherheit der ersten Säule, die Rolle der betrieblichen und privaten Vorsorge und das Pensionsantrittsalter.

Der Nationalrat hat vor rund einem Jahr ein Pensionspaket verabschiedet (VJ 14.7.2025), das unter anderem einen „Nachhaltigkeitsmechanismus“ vorsieht. Er verpflichtet die Regierung zu Maßnahmen im Pensionssystem, falls der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten wird.

Im April legte die Bundesregierung ein Maßnahmenpapier vor, das die betriebliche Altersvorsorge stärken soll, insbesondere im Wege des „Generalpensionskassenvertrags“ (VJ 23.4.2026).

33 Maßnahmen

In Deutschland macht man sich ebenfalls Gedanken über die künftige Sicherheit des Pensionssystems.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sieht aufgrund der demografischen Entwicklung „dringenden Reformbedarf“: Immer weniger Beitragszahler finanzierten immer mehr Rentner. Die Folge seien steigende Beiträge und sinkendes Rentenniveau.

Eine „große Reform“ solle das Rentensystem deshalb langfristig sichern. Um eine solche auszuarbeiten, hat die schwarz-rote Koalition Anfang 2026 eine „Alterssicherungskommission“ eingesetzt.

Wie Deutschland das Thema angehen will, ist nun bekannt: Am Dienstag hat die Kommission einen Katalog mit 33 Maßnahmen vorgelegt.

„Vollständig und zügig umsetzen“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete ihn als „ausgewogenes Paket“. Jetzt gehe es darum, es vollständig und zügig umzusetzen. „Wir können es uns nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen“, darin sei sich die Koalition einig, so Merz.

Sozialministerin Bärbel Bas (SPD): „Wenn wir diese Reform machen, so, wie sie jetzt auch vorliegt, dann wird es für alle besser.“

Die Maßnahmenliste spricht auch zwei Punkte an, die in der österreichischen Diskussion immer wieder angesprochen werden: die Höhe des Pensionsantrittsalters und die Kapitaldeckungskomponente.

„Moderate“ Anpassung des Regelantrittsalters

In puncto Antrittsalter ist die aktuelle Ausgangslage so: Bis 2031 (Geburtsjahrgang 1964) wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Kommission plädiert in „Empfehlung 5“ dafür, die Grenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung „moderat“ anzupassen.

Sie solle so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, „dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen“: Ein Jahr hinzugewonnene Lebenserwartung würde auf acht Monate längeres Arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug verteilt.

Dadurch würde „das heutige Verhältnis der bedingten Lebenserwartung bei Renteneintritt (ca. 20 Jahre) zur durchschnittlichen Dauer der Erwerbsphase (ca. 40 Jahre) etwa konstant gehalten“.

Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung nach den aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, „würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde“.

Stärkung kapitalgedeckter Elemente

Die Kommission empfiehlt in Punkt 27 ihrer Liste außerdem die „Stärkung kapitalgedeckter Elemente“ in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen „wichtigen Schritt“, um das Gesamtversorgungsniveau der Rentner „nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen“.

Vorteile kapitalgedeckter Elemente seien etwa, dass sie „weniger abhängig von der Bevölkerungsentwicklung“ seien, dass auf diese Weise „möglichst viele Menschen“ erreicht werden könnten, besonders jene, die bisher keinen Zugang zu Kapitalmärkten haben, und dass man so „vom globalen Wirtschaftswachstum profitieren“ könne.

Für die Realisierung dieser Vorteile nennt die Kommission vier Qualitätskriterien:

  • die Abdeckung großer Teile der Bevölkerung,
  • eine hohe Qualität der Kapitalanlage mit möglichst niedrigen Kosten,
  • eine hohe Qualität der Anbieter einschließlich deren Governance,
  • eine möglichst gute Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitsplatzwechseln.

„Es ist Aufgabe des Staates und der Regulierung, die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen“, fügt die Kommission hinzu.

„Gesetzliche Kapitalrente“ als Ergänzung in der ersten Säule

Empfehlung Nr. 28 hängt eng damit zusammen, denn sie zielt auf die „Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente“ im Rahmen der bislang ausschließlich umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu sollen „individuelle Kapitalkonten“ für die Beitragszahler eingerichtet werden.

„Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent mit schrittweiser Einführung. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.“ Diese „Kapitalrente“ solle dazu beitragen, „dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt“.

„Für die Kapitalanlage soll ein öffentlicher, international wettbewerbsfähiger Fonds […] etabliert werden“, wird erläutert. „Wer nicht in diesen öffentlichen Fonds einzahlen will, soll aus einer möglichst begrenzten Anzahl zertifizierter Anlagefonds weiterer Anbieter auswählen können, die denselben strengen Kriterien unterliegen müssen.“

Praktische Umsetzung der „Kapitalrente“

Die Kommission zählt auch einige Punkte auf, die sie zur Umsetzung der „Kapitalrente“ für „erfolgsentscheidend“ hält, unter anderem die folgenden:

  • Das vorhandene Beitragseinzugsverfahren über die Arbeitgeber soll genutzt werden.
  • Das angelegte Kapital muss vor einer (auch politischen) Zweckentfremdung geschützt werden.
  • Die individuellen Kapitalkonten dürfen nicht mit Bankkonten oder Wertpapierdepots verwechselt werden, denn sie können nicht vererbt werden. Bei der gesetzlichen Kapitalrente handelt es sich um Sozialversicherung, Risiken werden im Kollektiv ausgeglichen.
  • Die Kapitalanlage soll professionell erfolgen und langfristig orientiert sein. Das Kapital muss möglichst breit gestreut angelegt werden, um die Ertragsrisiken einzelner Anlagen, Anlageklassen, Branchen oder Länder auszugleichen.
  • Im Vordergrund sollen die Renditeorientierung und die Chancen einer höheren Alterssicherung stehen. Dabei sind politische Festlegungen zur Anlagepolitik und ein Ausschluss bestimmter Länder oder Branchen zu vermeiden. Sehr wohl können und sollen nach sorgfältiger Einzelfallprüfung unethische Investitionen ausgeschlossen werden.
  • Um Vertrauen in die Kapitalanlage durch den öffentlichen Anbieter zu schaffen, ist eine Unabhängigkeit der Anlageentscheidungen von politischer Einflussnahme und die Besetzung eines professionellen Anlageausschusses durch externe Fachleute unabdingbar.
  • Zur Orientierung sollen Kosten von maximal zehn Basispunkten des Kapitalstocks angestrebt werden – das heißt effektive Kosten von maximal 0,1 Prozent pro Jahr.

Betriebliche Altersvorsorge verbreitern

Unmittelbar daran schließt die Kommission ihre Empfehlung an, Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge „insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen“.

Eine „annähernd flächendeckende Verbreitung“ der BAV „sollte perspektivisch angestrebt werden, um ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau der Alterssicherung für alle Beschäftigten zu erreichen“.

Neos: Diskussion über Anpassung „sollte kein Tabu sein“

Die Veröffentlichung des deutschen Reformpapiers hat auch Österreichs Politik zu Reaktionen veranlasst. „Auch in Österreich müssen wir offen und ideologiefrei über eine Anpassung des Antrittsalters an die Lebenserwartung sprechen“, sagte Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser.

„Mit der Koppelung des gesetzlichen Rentenantrittsalters an die Lebenserwartung orientieren sich unsere Nachbarn nun am erfolgreichen Vorbild der Schweden und zeigen deutlich: Ein ‚Weiter-wie-bisher‘ ist angesichts der demografischen Entwicklung verantwortungslos“, meint Gasser.

Es seien Maßnahmen über den Nachhaltigkeitsmechanismus nötig. Jeder vierte Euro aus dem Budget fließe ins Pensionssystem, die Alterung der Gesellschaft werde diesen Betrag weiter steigen lassen.

Gasser: „Die Menschen leben heute nicht nur länger, sondern bleiben auch länger gesund und arbeitsfähig. Deshalb sollte es kein Tabu sein, über eine Anpassung des Antrittsalters an die Lebenserwartung zu diskutieren.“

IV: Bisherige Reformschritte unzureichend

Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßte die Ankündigung der deutschen Bundesregierung, das Antrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln; „ebenso positiv“ sei, dass die Neos „offen über weitere Reformschritte zur langfristigen Absicherung des Pensionssystems diskutieren“.

Die IV teilt die Einschätzung, dass der Anteil der Pensionen am Budget in den kommenden Jahren „ohne zusätzliche strukturelle Maßnahmen“ weiter steigen wird.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung seien erste Schritte. „Sie werden jedoch nicht ausreichen, um die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sicherzustellen“, so die IV in ihrer Aussendung.

„Die steigende Lebenserwartung und die zunehmende Belastung des Budgets machen eine faktenbasierte und ideologiefreie Diskussion über die Weiterentwicklung des Systems notwendig.“

FPÖ sieht den Sozialstaat vor seiner „Zerstörung“

Die FPÖ kam in ihrer Ablehnung nicht ohne Superlative aus. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch nannte den Vorschlag, das Antrittsalter anzuheben, einen „sozialkalten Anschlag auf unsere hart arbeitenden Bürger“.

Dass die Industriellenvereinigung diesen Vorstoß „beklatsche“, wertet sie als Indiz dafür, dass es „um die Zerstörung des Sozialstaats nach dem Vorbild des Turbokapitalismus“ gehe.

„Vom Schreibtisch aus“ über eine ideologiefreie Debatte zu philosophieren, sei „eine bodenlose Frechheit und eine Verhöhnung hunderttausender Österreicher“.

Höheres Antrittsalter „steht mit der SPÖ nicht zur Diskussion“

Ein klares Nein zu einer Anhebung des Antrittsalters kam auch von Koalitionspartner SPÖ. „Für diese Legislaturperiode ist das Thema erledigt. Das ist klar vereinbart“, sagte Sozialsprecher Josef Muchitsch in Richtung Neos.

„Statt ständig das Pensionsalter in Frage zu stellen, müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen überhaupt gesund und in Beschäftigung bis zur Pension bleiben können“, ergänzte Muchitsch.

ÖGB: Qualität der Arbeitsplätze muss steigen, nicht Antrittsalter

In mehreren Stellungnahmen schlug der Idee, das Antrittsalter zu erhöhen, auch aus der Gewerkschaft Ablehnung entgegen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) stellte fest, dass er gegen einen „starren Automatismus“ für das Antrittsalter ist.

„Unser Pensionssystem ist durch demografische Veränderungen herausgefordert, aber stabil. Die schnelle Lösung ist nicht, Menschen einfach länger arbeiten zu lassen“, sagt Anja Hafenscher, ÖGB-Sozialrechtsexpertin und stellvertretendes Mitglied der österreichischen Alterssicherungskommission.

Ein höheres Antrittsalter bedeute nicht automatisch Nachhaltigkeit, es erhöhe vor allem den Druck „auf Beschäftigte, die schon heute körperlich oder psychisch stark belastet sind“.

Wer über ein höheres Antrittsalter spricht, müsse erst dafür sorgen, „dass Menschen gesund bis zur Pension arbeiten können“. Dafür sind aus Sicht des ÖGB „bessere Arbeitsbedingungen, mehr Schutz vor körperlicher und psychischer Belastung und echte Perspektiven für ältere Arbeitnehmer“ nötig.

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