17.7.2026 – Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt fristet aufgrund mehrerer Konstruktionsfehler ein Schattendasein. Im Juni teilte der Rat der EU mit, dass er das „Pepp“ attraktiver, zugänglicher und einfacher gestalten möchte. Die Überarbeitung soll 2027 kommen. Ob es dann auf mehr Interesse stößt als in der Vergangenheit, bleibt abzuwarten.

Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt, kurz Pepp, ist ein 2019 eingeführtes, EU-weites freiwilliges Altersvorsorgeprodukt, das bestehende staatliche und betriebliche Pensionssysteme ergänzen sollte.
Die Grundidee liegt auf der Hand, denn die traditionellen Altersvorsorgesysteme der EU-Mitgliedstaaten sind vielfach notleidend.
Für all jene, die ihren erworbenen Lebensstandard im Ruhestand beibehalten möchten, führt an zusätzlicher privater Vorsorge kein Weg vorbei.
Pepp fristen aufgrund mehrerer Konstruktionsfehler ein Schattendasein. Die Politik hat beispielsweise eine Gebührenobergrenze für Basis-Pepp von 1 Prozent p.a. festgelegt.
Das mag Anleger freuen, macht Pepp aber sowohl für Anbieter als auch Vertrieb – insbesondere im Vergleich mit traditionellen Pensionsvorsorgeprodukten – höchst unattraktiv.
Trotz geringer Kosten können Pepp nicht mit nennenswerten Renditen punkten, denn diese werden durch die eingebaute 100-prozentige Kapitalgarantie gehemmt.
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa kennt daher auf ihrer Internetseite gerade einmal zwei europaweite Anbieter von Pepp-Produkten.
Die Politik sollte besser keine Anlageprodukte erfinden. Negative Beispiele reichen von der Salcher-Polizze (ab 1982) bis zu Pensionsinvestmentfonds (ab 2000).
Zwar hat sich beispielsweise die heimische prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (seit 2003) dank großzügigen Provisionen gut verkauft, aber trotz staatlichem Zuschuss und beschränkter Aktienquote (mit Kapitalgarantie) bleiben die erzielten Renditen überschaubar. Ähnliches gilt für die deutsche Riester-Rente, die gerade grundlegend reformiert wird.
Auch Pepp verfehlen ihr Ziel, „Rentensparern die Möglichkeit zu geben, von den langfristigen Kapitalmarktentwicklungen zu profitieren“.
In einer Pressemitteilung vom 24. Juni teilte der EU-Rat mit, dass er Pepp mit einer Überprüfung der Rahmenbedingungen für Sparer attraktiver, zugänglicher und einfacher gestalten möchte.
Bestehende Anforderungen und Gestaltungsmerkmale, die die Akzeptanz des Pepp bisher behindert haben, sollen beseitigt werden. Das hohe Maß an Verbraucherschutz soll dennoch gewährleistet bleiben.
„Bei richtiger Nutzung haben EU-weite Altersvorsorgesysteme das Potenzial, die Anlagemöglichkeiten für den Ruhestand zu erweitern und gleichzeitig Kapital in die breitere, produktive Wirtschaft zu lenken“, gibt sich Makis Keravnos, Finanzminister der Republik Zypern, unter deren Vorsitz im ersten Halbjahr 2026 der EU-Rat tagte, überzeugt.
Bei Basis-Pepp soll die Pflicht zum Anbieten einer Anlageberatung aufgehoben werden, Beratungen sollen nur mehr auf Wunsch der Kunden erfolgen. Dies sei entscheidend, um Basis-Pepps zu reinen Ausführungsgeschäften zu machen, die online vertrieben werden können.
Fruchtet diese Idee, könnten Pepp zur starken Konkurrenz klassischer Pensionsvorsorge-Berater werden.
Die Gebühren-Obergrenze von 1 Prozent p.a. soll aufgehoben werden, da sie derzeit, wie selbst der EU-Rat zugeben muss, die „kommerzielle Tragfähigkeit für Anbieter“ einschränkt.
Weiters sollen Anlegebeschränkungen aufgeweicht werden, um Basis-Pepp flexibler und damit ertragreicher zu machen.
Die Überarbeitung des Mauerblümchens Pepp zieht sich seit Jahren wie Kaugummi dahin. Erst 2027 soll es das überarbeitete Pepp geben.
Ob sich Anbieter, Anleger und Berater dann mehr dafür interessieren als in der Vergangenheit, bleibt abzuwarten.
Andreas Dolezal
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