29.6.2026 – Der Bundeshaushalt hat 2025 abermals ein hohes negatives Nettoergebnis verzeichnet, die Finanzschulden sind gestiegen. Das meldet der Rechnungshof und mahnt zu „Richtungsentscheidungen“. Strukturelle Reformen sieht er unter anderem bei Pensionen, Pflege und Gesundheit dringend geboten. Entsprechende Maßnahmen vermisst der RH bislang jedoch.

Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Die Ausgangslage war zumindest besser als in den Jahren davor: Nach zwei Rezessionsjahren habe die heimische Wirtschaft 2025 wieder ein reales Konjunkturwachstum – in Höhe von 0,6 Prozent – verzeichnet.
Andererseits stieg die Inflation von 2,9 Prozent 2024 auf 3,6 Prozent, die Arbeitslosenquote von 7,0 auf 7,4 Prozent.
Wie stellte sich nun der Bundeshaushalt 2025 dar?
Die Erträge stiegen gegenüber 2024 um 2,19 Milliarden auf 107,76 Milliarden Euro. Dies liege vor allem an höheren Steuereinnahmen infolge höheren Lohnwachstums, einer höheren Inflation und einer leichten Konjunkturerholung.
Gewachsen sind aber auch die Aufwendungen, und zwar um 1,99 Milliarden Euro auf 121,32 Milliarden Euro, „insbesondere durch höhere Beiträge an die Sozialversicherungsträger, etwa für Pensionen“.
Folglich brachte 2025 „erneut ein hohes negatives Nettoergebnis“: Es belief sich auf –13,555 Milliarden Euro.
Das Bundesvermögen war mit 129,31 Milliarden Euro um 2,075 Milliarden geringer als im Vorjahr, vor allem wegen Abschreibungen von Beteiligungen.
Dem Vermögen standen Fremdmittel in Höhe von 374,19 Milliarden Euro gegenüber. Davon waren 313,03 Milliarden Euro Finanzschulden (+13,78 Milliarden Euro).
„Die Zunahme der Finanzschulden war hauptsächlich auf höhere Transfers, insbesondere für Pensionen, und steigende Zinsverpflichtungen zurückzuführen“, erläutert der Rechnungshof.
Seit Ende 2019 stiegen die Finanzschulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung von 52,8 auf 61,0 Prozent des BIP.
Wenn das seit Mitte 2025 laufende EU-Defizitverfahren wie geplant 2028 beendet werden solle, müsse 2028 ein Defizit von maximal 3,0 Prozent des BIP erreicht werden.
Nach Einschätzung des Fiskalrats reichten die für das Doppelbudget 2027 und 2028 vorgestellten Maßnahmen dafür aber nicht aus, merkt der RH an.
Das öffentliche Defizit betrug 2025 4,2 Prozent des BIP (2024: 4,6 Prozent). Der öffentliche Schuldenstand sei durch weitere Schuldaufnahmen gewachsen, die Schuldenquote damit von 80,0 auf 81,5 Prozent des BIP.
„Vor dem Hintergrund einer hohen Ausgabendynamik in einzelnen Bereichen ist es nur durch Strukturreformen möglich, das öffentliche Defizit deutlich zu reduzieren sowie die Maastricht-Verschuldung langfristig abzubauen“, lautet das Fazit des RH.
Und er kritisiert: „Konkrete Schritte, etwa für die notwendige Reform des Gesundheitssystems, sind nicht zu erkennen – auch nicht im Budgetentwurf der Bundesregierung für 2027 und 2028.“
Das Zeitfenster für Reformmaßnahmen bestehe bis zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen 2028. „Bis dahin sind Richtungsentscheidungen notwendig, um längerfristige Ziele im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu erreichen.“
Der RH hielt auch fest, er habe bereits in den vergangenen Jahren betont, dass strukturelle Reformen „vor allem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen und Bürokratieabbau für nachhaltig stabile Staatsfinanzen notwendig sind“ (VJ 3.2.2025, 17.2.2020).
„Ob wir das Drei-Prozent-Ziel für 2028 einhalten können, hängt von der Konjunktur ab. Wir sind vorläufig auf Kurs“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer am Freitag laut Parlamentskorrespondenz bei einem Hearing des Budgetausschusses.
Mit dem Erreichen dieses Ziels werde die Konsolidierung aber nicht abgeschlossen sein. Es gelte, die Schuldenquote zurückzuführen. Den größten Teil dazu hat die Bundesregierung aus Marterbauers Sicht bereits geleistet. Auch seitens der EU-Kommission sei der Druck nicht groß.
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