28.8.2026 – Wenn der Staat nach Naturkatastrophen nur für den nicht-versicherten Teil von Schäden Förderungen gewähre, untergrabe dies die private Vorsorge, kritisiert ein neues Wifo-Papier. Dieses „Fehlverhalten“ sei mit der Reaktion auf die Dürre dieses Sommers beendet worden. Ein „umfassendes Risikomanagementsystem“ benötige Risikovorsorge durch Unternehmen, Versicherungen und Staat. Prämiensubventionen sind eine der genannten Optionen, weitere Lösungsansätze sehen die Autoren etwa in der internationalen Rückversicherung oder einer öffentlichen Schadenüberschuss-Garantie. Auch die Frage einer Versicherungspflicht wird in dem Papier diskutiert.

Nach massiven Dürre-Schäden in diesem Jahr (VJ 11.8.2026) hat die Bundesregierung kürzlich ein Hilfspaket für die Landwirtschaft geschnürt. Es sieht unter anderem höhere Prämienzuschüsse in der Dürre-Versicherung vor (VJ 24.8.2026).
Das Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) hat sich nun in einem „Research Brief“ mit diesem Thema befasst. Die Autoren Franz Sinabell, Gabriel Felbermayr und Thomas Url sehen in der Dürre 2026 einen „Weckruf, das Risikomanagement zukunftsfit zu gestalten“.
Sie schicken vorweg: Ein „gut abgestimmtes Bündel aus privaten und öffentlichen Maßnahmen und Instrumenten“ sei das Fundament des Risikomanagements von Unternehmen für Naturgefahren.
Versicherungen seien ein „wesentlicher Bestandteil“ dessen. Da privatrechtliche Verträge deren Grundlage seien, erfolge die Auszahlung „meist rasch und in vorhersehbarer Weise“.
Und: Über die Versicherungskonditionen „gelangen beobachtete Veränderungen der Gefährdungslage als Anreize in den Markt und induzieren ein angepasstes Verhalten der Versicherten“.
Die Dürre des Sommers 2026 erinnere in ihrer Schadendimension an das Hochwasser vom September 2024. Auch damals habe die Versicherungswirtschaft viele Betroffene „rasch und in vorhersehbarer Weise im Umfang von über 600 Millionen Euro“ entschädigt.
Zugleich seien aber auch Nicht-Versicherte über den Katastrophenfonds entschädigt worden – durch eine aus ökonomischer Sicht „kontraproduktive legistische Konstruktion“.
Denn wenn in Bedingungen öffentlicher Zuschüsse vorgesehen sei, dass eine Förderung „nur für den Teil des Schadens möglich [ist], der nicht durch eine Versicherung gedeckt ist“, dann setze dies Marktsignale außer Kraft und untergrabe private Vorsorgemaßnahmen.
Bisher sei die öffentliche Hand auf diese Weise „als Versicherer“ aufgetreten, „ohne dafür Prämien zu verlangen“. Mit der Dürre 2026 sei „diese Serie staatlichen Fehlverhaltens beendet“.

Schließlich setzen sich die Autoren auch mit „Optionen zur Verbesserung der Zukunftsorientierung“ auseinander.
Zinsbegünstigte Darlehen an Geschädigte werden als „akzeptabel“ eingestuft, „wenn dadurch Entschädigungsleistungen des Staates für Nicht-Versicherte (wie etwa 2024) abgewendet werden können“.
Zinsbegünstigte Kredite seien eine geeignete Option, „da wohl nur jene die damit verbundenen Verpflichtungen eingehen werden, die ihren Betrieb aufrechterhalten und in Zukunft in einer ähnlichen Situation besser gewappnet sein wollen“.
Subventionen für Versicherungsprämien wiederum seien eine Option, „um marktkonforme Lösungen im Umgang mit Naturgefahren mit Leistbarkeit zu verknüpfen; sie wirken auch dem Phänomen der Unterversicherung von Naturgefahren entgegen“.
Die Autoren geben gleichzeitig zu bedenken, dass durch solche Subventionen der Druck zur Anpassung an den Klimawandel abgemildert werde. Dem müsse die konkrete Ausgestaltung einer Subvention Rechnung tragen.
Für die Anbieter von Versicherungen für potenziell großflächige Dürreschäden ergebe sich ein versicherungstechnisches Problem.
Der Schadenausgleich unter den Versicherten sei nämlich nur beschränkt möglich – die Versicherungsleistungen könnten also erheblich größer sein als die Prämieneinnahmen des laufenden Jahres. Der Klimawandel verschärfe dieses Problem. Zudem müsse die Zahlungsfähigkeit des Versicherers auch bei Extremereignissen sichergestellt bleiben.
Als mögliche Lösungen dafür listet das Papier den Aufbau von Reserven über die Zeit, die Bereitstellung ausreichend hohen Eigenkapital durch den Versicherer, internationale Rückversicherungsverträge oder die Gewährung einer öffentlichen Schadenüberschuss-Garantie auf – wobei all dies „ebenfalls prämiensteigernd“ wirke.
Die internationale Streuung des Dürrerisikos durch Rückversicherungen sei einerseits teuer, ermögliche aber andererseits eine Mischung mit Risken aus anderen Naturgefahren; die Absicherungskosten könnten damit kleiner ausfallen als nationale Lösungen.
Apropos nationale Lösungen: Nach Naturkatastrophen kommt regelmäßig die Frage einer Versicherungspflicht aufs Tapet. Auch diese sprechen die Verfasser an.
Dabei gehen sie zunächst von folgendem Umstand aus: Wenn Betriebe nicht versichert sind, könnten sie damit spekulieren, dass im Fall des Falles der Staat einspringt. Diese Erwartungshaltung könnte sie dazu bewegen, auf eine Versicherung zu verzichten – aus Sicht der Autoren ist das ein Argument für eine verpflichtende Versicherung.
Andererseits wäre dies ein Eingriff in die Privatautonomie, weshalb in den meisten Ländern keine Pflicht zu einer finanziellen Absicherung gegen Elementarschäden wie Dürre, Frost oder Hagel bzw. zum Abschluss von Ernteversicherungen bestehe.
Vielfach gebe es aber trotzdem „enormen wirtschaftlichen Druck, der einer Pflicht gleicht“, etwa durch einen Ausschluss staatlicher Nothilfen oder durch Kreditauflagen der Banken.
Fazit der Autoren: „Ein umfassendes Risikomanagementsystem baut auf der Risikovorsorge von Unternehmen, Versicherungen und dem Staat auf. Die Vorsorge ist dabei der wichtigste Hebel.“
Angesichts des Klimawandels seien Maßnahmen des Staates „mit Bedacht“ zu wählen, weil schwere Naturereignisse künftig häufiger erwartet würden.
„Die Unterstützung für Betroffene soll so ausgerichtet sein, dass damit in Zukunft ein zielgerichtetes schadenminderndes Verhalten unterstützt wird.“
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