15.7.2025 – Die R+V bietet Cyberversicherungen jetzt auch Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 25 Millionen Euro an; versicherbar sind nun auch bestimmte IT-Dienstleister. Weiters wurden Versicherungssummen erhöht und Entschädigungsleistungen in der Betriebsunterbrechung sowie die Abgrenzung zur Vertrauensschadenversicherung verbessert, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich, hat in ihrer Cyberrisk-Versicherung umfangreiche Änderungen vorgenommen, die sowohl Umsatzgrenzen und Versicherungssummen als auch versicherbare Berufsgruppen betreffen.
Man habe die immer vielfältigeren und trickreicheren Gefahren, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, und die daraus resultierende steigende Nachfrage zum Anlass genommen, den Deckungsumfang entsprechend anzupassen, so die R+V in einer Pressemitteilung.
Für Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von bis zu 25 Millionen Euro wird für Umdeckungen mit einer Versicherungssumme von höchstens einer Million Euro von einem anderen Risikoträger zur R+V zusätzlich zu den bisherigen Rabatten ein Nachlass von bis zu 20 Prozent, insgesamt damit rund 44 Prozent, geboten.
Bei Bestehen einer Cyber-Vorversicherung könne auch die Vertrauensschadenversicherung mit zusätzlichen 20 Prozent Nachlass rabattiert werden, so die R+V. Die Aktion richtet sich an Versicherungsmakler und gilt bis 31. Dezember.
Versichert werden können nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 25 Millionen Euro; bisher lag diese Grenze bei zehn Millionen. Die Erhöhung der Umsatzgrenze gelte nicht nur in der Cyberrisk-Versicherung, sondern auch für Wirtschaftskriminalität.
Für IT-Dienstleister, die die Cyberrrisk-Versicherung bisher nicht abschließen konnten, bietet die R+V nun eine Absicherung bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro.
Das Angebot richtet sich an EDV-Berater, EDV-Betriebe und -Softwarehäuser, EDV-Dienstleister sowie IT-Dienstleister, -Sachverständige und -Unternehmen.
Weitere Änderungen betreffen die Versicherungssummen, künftig betragen diese bis zu einer Million Euro, auf Wunsch zweifach maximiert (bisher: 500.000 Euro). Entschädigungsleistungen in der Betriebsunterbrechung seien darüber hinaus verbessert und die Haftzeit von drei Monaten auf zwölf Monate erhöht worden.
Weiters wurde der zeitliche Selbstbehalt von 48 auf sechs Stunden reduziert. Und die Klausel „Phishing, Pharming, Identitätsdiebstahl“ wurde bei gleichbleibenden Entschädigungsgrenzen zu „Schäden durch missbräuchliche Kontoverfügungen“.
Letzteres diene der besseren Abgrenzung von der Wirtschaftskriminalität, die in der Vertrauensschadenversicherung versicherbar ist, so die R+V.
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