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Regierung stellt Zukunftsdepot vor

19.10.2026 – Bis zu 5.000 Euro jährlich sollen ins „Zukunftsdepot“ eingezahlt werden können, der angesammelte Depotwert zum 18. Geburtstag KESt-frei sein, vorzeitige Entnahmen bis auf Notlagen nicht möglich. Als Anlagen kommen regulierte Investmentfonds oder der Bundesschatz in Frage, Hochrisikoprodukte sind ausgeschlossen. Angeboten wird es über Banken und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur. Die Bundessparte Bank und Versicherung reagierte positiv, sieht aber Klärungsbedarf bei Depotverwaltung, Veranlagung und Steuern.

Hände mit 200-Euro-Banknoten (Bild: Drazen Nesic/Unsplash)
Bild: Drazen Nesic/Unsplash

ÖVP, SPÖ und Neos haben sich bei einer Klausur am Samstag auf mehrere Maßnahmen verständigt. Eine davon ist das seit mehreren Wochen im Gespräch gewesene „Zukunftsdepot“ (VJ 2.9.2026). Dieses soll es ab 1. Juli 2027 geben, die Eckpunkte des Modells wurden vorgestellt.

Das Depot soll demnach von Banken und der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) angeboten werden. Für die Kontoführung darf keine Gebühr verrechnet werden. Transaktions-, Lager- und Ordergebühren müssen transparent ausgewiesen werden.

Familien können jährlich bis zu 5.000 Euro einzahlen. Als „Startbonus“ gibt es 500 Euro für jedes ab 1. Jänner 2027 geborene Kind mit Hauptwohnsitz in Österreich; Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine rechtliche Gleichstellung.

Wird bis zum dritten Geburtstag kein Depot eröffnet, wird der Bonus gesammelt im Bundesschatz bei der OeBFA veranlagt. Für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren kann das Zukunftsdepot ebenfalls eröffnet werden, allerdings ohne Startbonus.

Wahl der Veranlagung nach Beratung, grundsätzlich Bindung bis 18

Die Eltern wählen die Veranlagung. Möglich sind regulierte Investmentfonds oder der Bundesschatz. „Hochrisikoprodukte“ wie Hebelprodukte sind ausgeschlossen.

Vor der Eröffnung ist ein Beratungsgespräch für die Eltern vorgesehen. Die Inhalte erarbeitet die Finanzmarktaufsicht (FMA) gemeinsam mit den Kreditinstituten und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).

Vorzeitige Entnahmen sind grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen wie existenziellen Notlagen kann das Pflegschaftsgericht eine Entnahme genehmigen. Dann entfällt die Steuerbegünstigung.

Der gesamte Depotwert inklusive Wertzuwachs soll zum 18. Geburtstag des Kindes KESt-frei sein. Das angesparte Vermögen kann etwa für eine Ausbildung, das erste Eigenheim oder den Einstieg ins Berufsleben genutzt werden.

Beitrag zur Absicherung, Sensibilisierung für Eigenvorsorge

Für ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger ist das Zukunftsdepot „ein wichtiger Beitrag für die finanzielle Absicherung junger Menschen“.

Es „soll Familien künftig ermöglichen, bereits mit kleinen, regelmäßigen Beträgen langfristig Vermögen für ihre Kinder aufzubauen“. Zugleich bietet es die Chance, das Bewusstsein für Eigenvorsorge zu stärken.

„Besonders begrüßenswert ist, dass damit schon früh ein Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit Geld und die Chancen langfristiger Kapitalmarktinvestitionen geschaffen werden kann“, so Ottenschläger.

Wirtschaftskammer: Eckpunkte positiv, aber Klärungsbedarf

Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich bewertet die vorgestellten Merkmale des Zukunftsdepots positiv.

Die Bundesregierung öffne damit den Kapitalmarkt stärker für die private Vorsorge und setze „gezielte Anreize, damit mehr Menschen vom langfristigen Vermögensaufbau profitieren“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Mehr Teilhabe am Kapitalmarkt stärke die Vorsorge und leiste einen „wichtigen Beitrag zur Finanzbildung“.

Allerdings besteht für die Bundessparte noch „Klärungsbedarf“ bei „einigen zentralen Punkten“.

Offene Fragen zu Verwaltung, Veranlagung und Steuern

So sei es wichtig, dass das Zukunftsdepot dort verwaltet wird, „wo die Kundinnen und Kunden sind“. Das seien vor allem die Banken und Versicherungen, die auch über entsprechende Beratungsexpertise verfügten.

„Äußerst kritisch“ sieht die Bundessparte daher die Möglichkeit der Veranlagung in einem Bundesschatz-Konto. „Der Aufbau alternativer staatlicher Anlagekanäle, die an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen, ist aus Sicht der Bundessparte der falsche Weg.“

„Offene Fragen“ gebe es zudem bei der KESt- und Spesenbefreiung sowie bei den einzelnen Anlageformen. „Hier sollten auch Versicherungs- und Bausparprodukte stärker berücksichtigt werden.“

Für den Erfolg des Zukunftsdepots werde entscheidend sein, dass das Angebot in der Praxis auch tatsächlich genutzt wird. „Dafür braucht es Banken und Versicherungen, die Beratung und Abwicklung übernehmen.“

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Bausparen · Darlehen · Investmentfonds · Steuern · Versicherungsaufsicht
 
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