16.7.2026
Bei der Sozialversicherung sind 2025 Kosten für die Heilmittelversorgung in Höhe von 4,9 Milliarden Euro angefallen – um 7,5 Prozent mehr als 2024 und um 88,2 Prozent mehr als 2013. Dies teilte der Dachverband am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung seines ersten „Heilmittelreports“ mit. Der Bericht dokumentiert die Heilmittelversorgung im niedergelassenen Bereich.

„Pro Heilmittelpatientin bzw. -patient ergeben sich daraus Durchschnittskosten von rund 800 Euro, ein Wert, der um 86 Prozent über jenem von 2013 und um 11 Prozent über jenem von 2024 liegt“, erläuterte der Dachverband. Zum Teil hänge dies mit dem steigenden Alter der Versicherten zusammen: Unter 60-Jährige erhielten 2025 im Schnitt 9,1 Verordnungen pro Jahr, über 60-Jährige dagegen rund 31.
Gleichzeitig sei die Gesamtzahl der Verordnungen von rund 122 Millionen im Jahr 2013 auf 106 Millionen im Jahr 2025 gesunken, da zunehmend mehr Medikamente unter der Rezeptgebühr von 7,55 Euro liegen und damit privat bezahlt werden, so der Dachverband.
Als Heilmittel gelten neben Arzneimitteln auch „sonstige Mittel“, die bei der Verabreichung bestimmter Arzneimittel benötigt werden, etwa Verbandsmaterialien und Desinfektionsmittel. Bei den Heilmittelverordnungen auf Kosten der Krankenversicherung komme diesen aber eine untergeordnete Rolle zu.






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