Städtische und Donau bringen neue Sonderklasse-Tarife

7.5.2026 – Die Wiener Städtische hat neu zwei „Sorgenfreie Sonderklasse“-Versicherungen im Programm, die Konzernschwester zwei „Donau Sonderklasse nach Unfall“-Produkte. Sie sollen insbesondere den Einstieg in die Gesundheitsvorsorge erleichtern.

Spitalsbetten (Bild: Sassi/Pixelio.de)
Symbolbild: Sassi/Pixelio.de

Wiener Städtische und Donau haben in der Sparte Krankenversicherung jeweils zwei neue Sonderklasse-nach-Unfall-Produkte ins Portfolio aufgenommen.

Sie sind darauf ausgerichtet, einen einfachen und „leistbaren Einstieg“ in die private Vorsorge zu bieten, wie es heißt.

Wiener Städtische

Bei der Wiener Städtischen handelt es sich um die beiden Tarife „Sorgenfreie.sonderklasse.unfall“ und „Sorgenfreie.sonderklasse.start“.

Erstgenanntes Produkt bewirbt die Städtische mit Merkmalen wie der Deckung für Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 18 Jahren, Pauschalbeträgen für Physiotherapie und Heilbehelfe nach einem versicherten Unfall sowie begünstigter Mitversicherung Neugeborener.

An Merkmalen der Sorgenfreie.sonderklasse.start hebt die Städtische unter anderem die Option zum Umstieg auf eine umfassende Sonderklasseversicherung ohne Gesundheitsprüfung bis zum 45. Lebensjahr (einschließlich eines „Expressumstiegs“ bei definierten schweren Erkrankungen und bei Schwangerschaften) sowie Deckung für Begleitkosten im Krankenhaus für versicherte Kinder unter 18 Jahren und eine begünstigte Mitversicherung Neugeborener hervor.

Donau

Die Produkte der Konzernschwester tragen die Namen „Donau Sonderklasse nach Unfall“ und „Donau Sonderklasse nach Unfall Smartstart“.

Die Sonderklasse nach Unfall wird neben der freien Arztwahl unter anderem mit unterstützenden Services wie Kinderbetreuung, Kostenerstattung für Physiotherapie und Hubschrauberbergungen beworben.

Die „Smartstart“-Variante umfasse dieselben Leistungen, habe aber zusätzlich den Vorzug, einmal pro Jahr ohne Wartezeiten und Gesundheitsprüfung in einen vollen Krankenhauskostentarif wechseln zu können, dies bis zum Kalenderjahr, in dem der Kunde das 45. Lebensjahr vollendet. Und auch hier wird ein begünstigter Umstieg, etwa bei Schwangerschaft oder bestimmten schweren Erkrankungen, geboten.

Nähere Details sind auf den Produktwebseiten der beiden Anbieter abrufbar.

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Gesundheitsreform · Krankenzusatzversicherung
 
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