17.2.2026
Die VAV hat ihr „Business-Paket“, eine Inhalts- und Gebäudeversicherung für Klein- und Mittelunternehmen, um die Komponente „Best-Leistungs-Garantie“ erweitert.

Mit ihr sollen Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen „mindestens jene Leistung erhalten, die ein anderer in Österreich zum Betrieb zugelassener Versicherer in seinen veröffentlichten Bedingungen vorsieht“. Maßgeblich sei nicht ein theoretischer Marktvergleich, sondern eine konkret nachweisbare Mehrleistung eines Mitbewerbers; sofern diese Leistung bei der VAV nicht versicherbar ist, ziehe sie im Rahmen der „Best-Leistungs-Garantie“ nach.
Diese greift, sofern bei Schadeneintritt die Deckungsvariante „Top Exklusiv“ besteht und der entsprechende Bedingungstext vorgelegt wird. Sondervereinbarungen außerhalb veröffentlichter Tarife sind nicht umfasst.
Sie gilt in den Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl sowie Feuer- und Elementar-Betriebsunterbrechungsversicherung, „jeweils soweit diese im Business-Paket beantragt wurden“. Nicht umfasst seien unter anderem technische Versicherungen, All-Risk-Deckungen, Transport- oder Rechtsschutz- sowie Haftpflichtversicherungen.
Die VAV präzisiert weiter: „Die Entschädigungsleistung erfolgt zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme, ist jedoch je Schadenfall begrenzt. Für die Inhalts- und die Gebäudeversicherung gilt jeweils ein Höchstbetrag von bis zu EUR 70.000,00 auf Erstes Risiko, bei kombinierter Inhalts- und Gebäudeversicherung bis zu EUR 140.000,00. Ein Summenausgleich zwischen den Bereichen ist nicht vorgesehen.“







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