18.9.2026
Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und die Uniqa haben sich über „wesentliche Eckpunkte“ der künftig von der Uniqa verwendeten Courtagevereinbarung verständigt. Dies teilt der Fachverband in einer aktuellen Aussendung mit.
Die Courtagevereinbarung sei insbesondere an die regulatorischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst worden. „Gesetzliche Anforderungen in den Bereichen Geldwäscheprävention, Datenschutz, Datensicherheit und Dokumentation werden nun ausdrücklich im Vertrag abgebildet.“
Aus Sicht der Makler besonders relevant sei, dass die Anerkennung bevollmächtigter Versicherungsmakler als Ansprechpartner in Vertrags- und Schadenangelegenheiten nun unmittelbar in der Courtagevereinbarung verankert werde. Auch seien weitere bisherige Nebenabreden in den Hauptvertrag übernommen worden.
„Zudem enthält die neue Fassung detailliertere Regelungen zu Courtageansprüchen, Rückverrechnungen und den Folgen einer Beendigung der Vereinbarung. Für bereits bestehendes Geschäft ist ein Schutz der bisherigen Courtagesätze vorgesehen“, erklärt der Fachverband.
Wie betont wird, handle es sich um keine verbindliche Vereinbarung oder Empfehlung. „Die Entscheidung über den Abschluss sowie die individuelle rechtliche und wirtschaftliche Beurteilung der Vereinbarung verbleiben bei den jeweiligen Vertragsparteien.“




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