Eine Bankkundin behauptet, sie sei bei der Konvertierung eines Kreditvertrags getäuscht und dadurch geschädigt worden. Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, fordert sie die Deckung durch ihren Rechtsschutzversicherer, dieser lehnte ab. Der OGH klärte den Fall. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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