Ein Akademiker, der zuletzt als Alleinvorstand einer kleinen Aktiengesellschaft tätig war, fordert von der Pensionsversicherungsanstalt eine Berufsunfähigkeitspension. Der Oberste Gerichtshof musste entscheiden, ob er auf eine Tätigkeit der zweiten Führungsebene verwiesen werden kann. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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