In einer Sondervereinbarung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung waren Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung waren, mitversichert. Der OGH hatte zu entscheiden, ob damit auch Mängelbehebungskosten vom Versicherer zu tragen sind.
(Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...