Bei einem Unfall auf einer Baustelle wurde ein Arbeiter, der Flüssigbeton in Schalsteine einfüllen sollte, schwer verletzt. Der OGH musste die Frage klären, ob eine Gefährdungshaftung des Betonmischfahrzeugs vorliegt oder das Haftungsprivileg des ASVG zur Anwendung kommt. (Bild: Bernd Sterzl bei pixelio.de)
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