Ein kroatischer Haftpflichtversicherer mit Niederlassung in Wien reagierte nach einem Unfall nicht auf Versuche der Geschädigten, den Schaden begutachten zu lassen. Die Frage, ob der Versicherer Standgebühren bezahlen muss, wenn er die Schadensregulierung grundlos verzögert, entschied der OGH.
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