Obwohl bei ihr zum damaligen Zeitpunkt eine milde Form der Multiplen Sklerose vorlag, wollte K. eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Der Versicherer lehnte ab, worauf sie Klage einreichte. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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