In der Feuerversicherung ist eine Verzinsung der Entschädigung ab einem Monat nach Anzeige eines Versicherungsfalles vorgesehen. Die Frage, ob dies im Analogieschluss auch für andere Sachversicherungen gilt, wurde an die Schlichtungsstelle der Makler herangetragen. (Bild: Daniel Stricker/Pixelio.de)
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