Entgegen der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft fehlte auf den Fahrverbotstafeln im Bereich einer Baustelle das Hinweisschild „Zufahrt gestattet“. Nach einem Unfall stellte sich die Frage, ob der aus einer Seitengasse kommende Fahrzeuglenker darauf vertrauen durfte, dass kein Querverkehr existiert. (Bild: Quelle: Wikimedia Commons)
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