Eine Fluglinie mit Sitz in Marokko hatte einem österreichischen Piloten eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Als dieser berufsunfähig wurde, verweigerte sie ihm die Bekanntgabe des Versicherers. Um seine Ansprüche geltend zu machen, reichte der Pilot Klage ein. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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