Ein Mitglied eines Perchtenvereins nahm an einem Workshop für Feuerspucken teil, bei dem er sich schwer verletzte. Von seinem Unfallversicherer fordert er eine Zahlung, dieser lehnt unter anderem mit der Begründung ab, es habe sich nicht um einen Unfall im Sinn der Bedingungen gehandelt. Zu Recht? (Bild: felix jiricka auf unsplash)
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