Noch nicht gänzlich abgekühlte Asche war in einer Restmülltonne entsorgt worden, was zu einem Brand führte. Ob der Verursacher die Asche zuvor auf Erkaltung überprüft hatte, lässt sich nicht mehr feststellen. Hat der Versicherer trotzdem ein Regressrecht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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