Nach einem Brand forderte die Geschädigte von ihrem Feuerversicherer den Ersatz von Inventarschäden. Dem OGH stellte sich die Frage, ob es ausreicht, dass nach dem Brand beschaffte Güter allgemein dem Verwendungszweck „Haushalt“ dienen oder ob es auf die konkrete Nutzung ankommt. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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