Der Tumor beim Versicherungsnehmer hatte eine Größe erreicht, die typischerweise als „T2“ bezeichnet wird. Seine Dread-Disease-Versicherung verweigerte eine Zahlung, weil die Größe des Tumors bei dem bei ihm vorliegenden Krebs für die Klassifikation unerheblich ist. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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