Als er in betrunkenem Zustand von einem Hochstand einen Ansitzsack holen wollte, unterschätzte ein Versicherungsnehmer die Gefahren und stürzte mehr als drei Meter in die Tiefe. Dem OGH stellte sich die Frage, ob der private Krankenversicherer Behandlungskosten und Tagegeld zahlen muss. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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