Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit einem Fall, in dem es um einen Makler, einen Versicherungsnehmer, ein Gebäude, einen Schadenfall, falsche Quadratmeterangaben, eine Unterdeckung, Schadenersatz und die Frage, wie weit die Überprüfung der Angaben eines Kunden durch den Makler gehen muss, ging.
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