Ein Unternehmen war damit beauftragt, innerhalb eines Windparks genau bestimmte Transporte auf Weisung der Auftraggeberin durchzuführen. Dem OGH stellte sich die Frage, ob dieses Unternehmen nach einem Schadenfall als Frachtführerin haftet. (Bild: HansLinde auf Pixabay)
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