Obwohl er mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass in einem Sparbuchschließfach keine Wertgegenstände aufbewahrt werden dürfen, hat ein Kunde dort Goldmünzen im Wert von 89.000 Euro eingelagert. Als diese bei einem Einbruch in die Bank gestohlen wurden, forderte er Schadenersatz. Zu Recht? (Bild: Frank auf Pixabay)
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